Käufer oder Mieter erfahren bei Kauf oder Bezug oft wenig über den Energiebedarf des Gebäudes. Seit 2006 sollen sie klarer sehen können. Seitdem gilt die neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz auch in Deutschland. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes muss dann ein Zertifikat über den Energiebedarf vorliegen. Geregelt werden die Einzelheiten in der Mitte des Jahres zu verabschiedenden Energieeinsparverordnung (ENEV).
Es besteht zwar zurzeit kein Anlass zur Eile, jedoch sollte man sich schon vor dem Stichtag 01. Juli 2008 umfassend informieren und sich unter Umständen um einen Energieausweis bemühen.
Der Energieausweis bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch ihres Gebäudes – bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energiepass informiert über Schwachstellen an Gebäude und Heizungssystem und schlägt Maßnahmen vor, um die energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.
Der Energieausweis bietet detaillierte Informationen über:
Somit bietet der Energieausweis nicht nur Informationen für Käufer und Mieter. Der Eigentümer kann – auf Basis der ermittelten Daten – auch Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines Hauses senken. Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seines Hauses.
Eine Verpflichtung zur Durchführung der im Energieausweis vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen besteht jedoch nicht.
Sie fragen sich, wobei Ihnen der Energieausweis konkret nützt. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Gründe für den Energieausweis aufgeführt:
Folgende Punkte wurden in der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung festgehalten:
Man benötigt einen Energieausweis nur bei der Vermietung, dem Verkauf, dem Verleasen oder beim Neubau eines Gebäudes.
Wohngebäude die vor 1965 errichtet worden sind: | Ab dem 1. Juli 2008 |
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Alle später errichteten Wohngebäude: | Ab dem 1. Januar 2009 |
Alle Nichtwohngebäude: | Ab dem 1. Juli 2009 |
Um an einen Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder Behörde erforderlich. Das Verfahren ist ganz einfach:
Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen, unabhängigen Gebäudeenergieberater – zum Beispiel den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt.
Die Genauigkeit des Energiepasses hängt wesentlich von der Datenaufnahme vor Ort ab. Der Hauseigentümer sollte dem Aussteller die zum Gebäude vorhandenen Unterlagen wie Baupläne, Baubeschreibungen, Messprotokolle und Energieverbrauchsabrechnungen möglichst schon vor dem Termin zur Begehung des Gebäudes übergeben. Das spart Zeit und Kosten.