Der Energieausweis kommt, auch für Altbauten!

 

Musterenergieausweis

Käufer oder Mieter erfahren bei Kauf oder Bezug oft wenig über den Energiebedarf des Gebäudes. Seit 2006 sollen sie klarer sehen können. Seitdem gilt die neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz auch in Deutschland. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes muss dann ein Zertifikat über den Energiebedarf vorliegen. Geregelt werden die Einzelheiten in der Mitte des Jahres zu verabschiedenden Energieeinsparverordnung (ENEV).
Es besteht zwar zurzeit kein Anlass zur Eile, jedoch sollte man sich schon vor dem Stichtag 01. Juli 2008 umfassend informieren und sich unter Umständen um einen Energieausweis bemühen.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch ihres Gebäudes – bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energiepass informiert über Schwachstellen an Gebäude und Heizungssystem und schlägt Maßnahmen vor, um die energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.

Warum einen Energieausweis?

Der Energieausweis bietet detaillierte Informationen über:

  • Energieverluste über die Gebäudehülle
  • Energieverluste der Anlagentechnik
  • Höhe der CO² -Emissionen
  • konkreten Energiebedarf (Heizung, Strom)
  • Modernisierungstipps.

Somit bietet der Energieausweis nicht nur Informationen für Käufer und Mieter. Der Eigentümer kann – auf Basis der ermittelten Daten – auch Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines Hauses senken. Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seines Hauses.

Eine Verpflichtung zur Durchführung der im Energieausweis vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen besteht jedoch nicht.

Fünf gute Gründe für den Energieausweis

Sie fragen sich, wobei Ihnen der Energieausweis konkret nützt. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Gründe für den Energieausweis aufgeführt:

  • Sie möchten ganz einfach die Bausubstanz und den Wert ihres Gebäudes erhalten. Deshalb nutzen sie die Sanierungsempfehlungen des Energieausweises für eine bauliche und energetische Hausmodernisierung.
  • Sie sind am Energieausweis interessiert, weil er bei einem geplanten Hausverkauf zu einem wertvollen Verkaufsargument werden kann.
  • Sie möchten Ihr Haus in energetische Topform bringen und wollen wissen, welche Wärmeschutzmaßnahmen die größten Effekte beinhalten.
  • Sie wollen den Wärmeschutz an Ihrem Gebäude optimieren und dafür öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
  • Sie möchten für eine bessere Vermietbarkeit Ihrer Wohnungen sorgen.

Wer benötigt welchen Energieausweis?

Folgende Punkte wurden in der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung festgehalten:

  • Bis zum 1. Oktober 2008 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem 1. Oktober 2008 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre.
  • Ab dem 1. Oktober 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für diese besteht Wahlfreiheit.
  • Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Wer benötigt wann einen Energieausweis?

Man benötigt einen Energieausweis nur bei der Vermietung, dem Verkauf, dem Verleasen oder beim Neubau eines Gebäudes.

Wohngebäude die vor 1965 errichtet worden sind: Ab dem 1. Juli 2008
Alle später errichteten Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2009
Alle Nichtwohngebäude: Ab dem 1. Juli 2009

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Um an einen Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder Behörde erforderlich. Das Verfahren ist ganz einfach:

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Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen, unabhängigen Gebäudeenergieberater – zum Beispiel den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt.

Die Genauigkeit des Energiepasses hängt wesentlich von der Datenaufnahme vor Ort ab. Der Hauseigentümer sollte dem Aussteller die zum Gebäude vorhandenen Unterlagen wie Baupläne, Baubeschreibungen, Messprotokolle und Energieverbrauchsabrechnungen möglichst schon vor dem Termin zur Begehung des Gebäudes übergeben. Das spart Zeit und Kosten.