Vom Gesetzgeber wurde die Bundes-Immisions-Schutz-Verordnung, kurz 1. BImSchV, mit Wirkung zum 22. März 2010 novelliert (Gesetzesänderung). Hier wurde auch unter vielem anderen, die seit Jahrzehnten bewerte jährliche Abgasmessung an Gas- und Ölheizungen geändert. |
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Was bedeutet das ganz konkret für Sie?
Die Messintervalle Ihrer Heizung werden verlängert. Ist Ihre Heizung älter als 12 Jahre, so wird diese nur noch im zweijährigen Rhythmus gemessen. Bei Heizungsanlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind, sogar nur noch alle drei Jahre.
Ein weiterer Vorteil für Sie: Die Gebühr für die Messung Ihrer Heizung wurde gesenkt. Sie sparen sich zusätzlich 7,82 € bei Gas- und 12,38 € bei Ölheizungen.
Welche Nachteile können sich neben den genannten Vorteilen für Sie künftig aus dieser Neuregelung ergeben?
Die bislang jährlich durchgeführte Heizungsmessung hat Ihnen bisher immer zuverlässig und neutral Auskunft darüber gegeben, ob Ihre Heizungsanlage wirtschaftlich einge-stellt ist und Ihnen damit bares Geld gespart. Zukünftig erhalten Sie diese Information nur noch alle 2 bzw. 3 Jahre und haben somit nicht mehr die Möglichkeit, zeitnah auf einen erhöhten Energieverbrauch zu reagieren und teure Energiekosten einzusparen.
Fest steht auch jetzt schon, dass sich die Zahl der Beanstandungen in den Jahren der Messungen stark erhöhen und somit eigentlich eine Kostensteigerung auf Sie zukommen wird.
Möchten Sie auch weiterhin eine
neutrale und kostengünstige
Aussage über den Abgasverlust Ihrer Heizungsanlage
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Wir bieten deshalb all unseren Kunden, ab sofort eine sogenannte "Freiwillige Abgasmessung" bei unserem Besuch mit an. Eine Erklärung der festgestellten Messwerte inklusive.
Die Kosten
Abgasmessung in den Jahren OHNE gesetzlicher Messung, an Ölheizungen >> 12,38 EUR
Abgasmessung in den Jahren OHNE gesetzlicher Messung, an Gasheizungen >> 7,82 EUR
(Alle angegebenen Preise inkl. 19% MwSt.)
Hier können Sie die freiwillige Abgasmessung sofort bei uns beauftragen: